EuGH: Pauschalreisende darf bei Flugverspätung am Abflugort klagen
Fluggäste dürfen ihre Ansprüche an
eine Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Gericht im
Abflugland geltend machen.
eine Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Gericht im
Abflugland geltend machen.